Allgemeine Geschäftsbedingungen von Plakat-Kultur.

1.

Plakat-Kultur ist nicht verpflichtet, Listen über die Standorte und die Anzahl der geklebten Plakate zu erstellen. Beim Anbringen von Plakaten auf Mietflächen werden von Plakat-Kultur dem Auftraggeber Listen zur Verfügung gestellt, wenn er dies bei Auftragserteilung ausdrücklich bestellt.

2.

(1) Die Plakatformate entsprechen den vom Deutschen Normenausschuss für Papierformate festgelegten Normen (DIN 683). Die Maße werden in der Reihenfolge Breite x Höhe (B x H) angegeben.

(2) Das Plakatgrundmaß ist DIN A 1 (59x84 cm). Alle größeren Plakatformate ergeben sich aus dem Mehrfachen des Grundmaßes. Werden kleinere DIN-Formate angenommen, ist dies in der Preisliste ausgewiesen.

3.

(1) Der Auftragnehmer erklärt sich unverzüglich über Annahme oder Ablehnung von Aufträgen.

(2) Für alle Aufträge gilt ein Rücktrittsrecht bis 10 Tage vor Dekadenbeginn.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn die Anbringung der Plakate für ihn unzumutbar ist oder wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt.

4.

(1) Aufträge von Werbeagenturen und Werbungsmittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungtreibende unter Angabe der Produktgruppe angenommen, wenn ihnen nachweislich ein entsprechender Auftrag erteilt ist; dies gilt hinsichtlich der Produktgruppe auch für Werbungtreibende, die Aufträge ohne Einschaltung einer Werbeagentur oder eines Werbungsmittlers erteilen.

(2) Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Plakate konkurrierender Produkte nach Maßgabe des verfügbaren Raumes nicht unmittelbar aneinander anzubringen.

5.

Der Auftraggeber kann eine nach seiner Ansicht nicht ordnungsgemäße Plakatierung nur während der vereinbarten Aushangszeit rügen. Nach Ablauf dieser Frist ist jede Rüge der nicht ordnungsgemäßen oder vollständigen Plakatierung ausgeschlossen.

6.

Platzierungswünsche können für Allgemeinstellen nicht angenommen werden. Nach Möglichkeit werden die Plakate wechselweise gleich günstig angebracht.

7.

Sonderleistungen werden individuell vereinbart und dem Auftraggeber gesondert berechnet.

8.

(1) Alle Aufträge werden gegen Vorkasse ausgeführt. Plakat-Kultur ist berechtigt, die Durchführung eines Auftrages bis zur Bezahlung zurückzustellen bzw. zu unterbrechen, ohne daß dem Auftraggeber deswegen ein Rücktrittsrecht zusteht.

(2) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die etwaigen Einziehungskosten berechnet.

(3) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages die Durchführung weiterer Aushänge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen.

(4) Kann der Auftragnehmer den Auftrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil die Plakate nicht oder verspätet geliefert worden sind oder unterlässt er die Durchführung, weil der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich der Auftragnehmer anrechnen zu lassen.

9.

(1) Der Auftraggeber hat die zur ordnungsgemäßen Plakatierung der im Auftrag enthaltenen Werbeträger notwendige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmenge und sonstigem anzubringenden Material kostenfrei und rechtzeitig an die ihm genannten Versandanschriften zu liefern.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Verspätungen der Plakatlieferungen unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Qualität der angelieferten Plakate bzw. deren Vollständigkeit keine Haftung.

(2) Kann das Plakat- und Papiermaterial im Nassklebeverfahren nicht verarbeitet werden (z.B. wegen Leuchtfarbenzusätzen, papierfremder Werkstoffkleber oder Kunststoffüberzügen), dann muss hierüber bei Auftragserteilung eine Vereinbarung getroffen werden.

(3) Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt nur, wenn der Auftraggeber dies innerhalb von zwei Wochen nach Aushangende ausdrücklich verlangt. Während dieser Frist nicht zurückgeforderte Plakate gehen entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über.

10.

Für Verluste und Beschädigungen der Werbemittel während der Aushangzeit beim Transport oder beim Lagern haftet Plakat-Kultur nur für grobe Fahrlässigkeit oder für Vorsatz.

11.

(1) Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Aushangs sollen während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Später ist ein Nachweis durch geeignete Beweismittel erforderlich.

(2) Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Format- oder Stellenreduzierung von Aushängen infolge behördlicher Auflage oder aus anderen Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

(3) Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Diese Einschränkung gilt nicht bei der Haftung für Garantien, für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Pflichten.

(4) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Pflichten sowie bei der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.

Für Auftragsabwicklungen, bei denen Plakat-Kultur ausschließlich als vermittelnde Agentur auftritt, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, welches den Auftrag ausführt.

13.

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers:

  • im Geschäftsverkehr mit Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

  • wenn der Schuldner nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder dessen Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

14.

Freistellung bei Guerilla Aktion

14.1.

Plakat-Kultur oder das von ihr eingesetzte eigene oder fremde Personal haften in keiner Weise für Schäden, die durch Plakat-Kultur innerhalb der schriftlich festgelegten Tätigkeiten erzeugt werden.

14.2.

Der Auftraggeber verpflichtet sich insoweit, Plakat-Kultur und das von ihr eingesetzte eigene oder fremde Personal zu entschädigen und schadlos zu halten von allen Urteilen, Maßnahmen von Verwaltungsbehörden, Zahlungen und Kosten gleich welcher Art, insbesondere Bußgeldern, die durch die vereinbarte Aktion veranlasst worden sind. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

AGBs als Download: AGBs.pdf